Unser Angebot
Unsere Leistungen für Sie auf einen Blick!
Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Entbindung
In bestimmten gesundheitlichen Situationen, sei es während der Schwangerschaft oder nach der Geburt, kann der Bedarf an Unterstützung unverzichtbar sein. Unsere Haushaltshilfe steht Ihnen in diesen herausfordernden Zeiten zur Seite. Hier sind einige Beispiele, in denen Sie Anspruch auf unsere Hilfe haben:
- Strikte Bettruhe vom behandelnden Arzt verordnet
- Erforderlicher Krankenhausaufenthalt oder Tagesklinik
- Frühzeitige Öffnung des Muttermunds
- Vorzeitige Wehen
- Verkürzter Gebärmutterhals mit Anzeichen auf eine mögliche Frühgeburt
Die Dauer Ihres Anspruchs auf Haushaltshilfe hängt von der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung ab und erstreckt sich solange, wie diese gültig ist.
Das Beste daran: Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung unsere Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, entfällt jegliche gesetzliche Zuzahlung. Die Kosten für Ihre Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Diese gesetzliche Sicherheit ist im § 24h des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.
Ihre Schwangerschaft und Ihr Wohlbefinden sind uns wichtig. Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Unterstützung zu planen. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Haushaltshilfe bei Krankheit
In Zeiten vorübergehender Unterstützungsbedürftigkeit können Sie auf eine Haushaltshilfe zählen. Hier sind einige Beispiele für Ansprüche:
- Krebs
- Chemotherapie
- Herzinfarkt
- Schlaganfall
Ansprechende Dauer, je nach Situation:
- Wenn ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.
- Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.
- Der tägliche Stundenumfang variiert je nach Bedarf.
Geringe Zuzahlung: Wir möchten, dass Ihnen die Hilfe zuteilwird, die Sie benötigen. 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € - 5,00 € pro geleisteter Stunde. Wir bieten individuelle Beratung, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Gesetzliche Sicherheit: Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit ist gesetzlich im § 38 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert.
Unsere professionelle Haushaltshilfe steht Ihnen zur Seite, um den Alltag zu bewältigen und Ihre Genesung zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und die passende Unterstützung zu finden.
Haushaltshilfe nach Operation oder Unfall
Nach einer Operation oder einem Unfall kann es sein, dass Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihre alltäglichen Hausarbeiten zu erledigen. In solchen Situationen haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Ihnen zur Seite steht. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Informationen näherbringen:
Sie haben Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Sie nach einer Operation oder einem Unfall nicht in der Lage sind, Ihre Hausarbeiten zu erledigen. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Hier sind einige Beispiele, in denen Sie Anspruch auf unsere Hilfe haben:
- Knochenbruch
- Bandscheibenvorfall
- Gallenblasenentfernung
- Hüftgelenksoperation
Die Dauer Ihres Anspruchs auf Haushaltshilfe hängt von Ihrer individuellen Situation ab:
- Wenn ein Kind unter 12 Jahren in Ihrem Haushalt lebt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen.
- Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen.
- Der tägliche Stundenumfang variiert je nach Bedarf.
Wir möchten sicherstellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Daher übernimmt Ihre Krankenkasse 90 % der Kosten für die Haushaltshilfe. Sie zahlen lediglich eine geringe Eigenbeteiligung von 1,25 € - 5,00 € pro geleisteter Stunde. Gerne beraten wir Sie individuell, um die Kosten transparent zu gestalten.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall ist im § 38 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) verankert. Dies gewährleistet Ihre gesetzlichen Rechte und stellt sicher, dass Sie die benötigte Unterstützung erhalten.
Unsere Haushaltshilfe steht Ihnen zur Seite, um Ihre Genesung und Ihr Wohlbefinden zu fördern. Kontaktieren Sie uns jetzt, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre Unterstützung zu planen. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.